Hallo!
ZITAT -Boggesle (12-02-2010, 16:35)

Wenn ein Verkehrsrichter den Anlaß einer Gefahr für den Straßenverkehr sieht, dann wird halt mal ganz schnell eine MPU angeordnet.
Ein Richter (Verkehrsrichter gibt es nicht) kann überhaupt keine MPU anordnen, das kann nur die Fahrerlaubnisbehörde, und auch die nur in einem rechtlich sehr eng bemessenen Rahmen. Ein Richter kann höchstens die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist anordnen. Und auch das kann er nur, wenn eine Verkehrs
straftat begangen wurde. Hier wurde aber - wenn der Fahrer nicht besoffen war - höchstens eine simple
Ordnungswidrigkeit begangen. Und dafür gibt es nicht mehr als ein Bußgeld, und
vielleicht noch ein paar Treuepunkte in Flensburg.
ZITAT -Boggesle (12-02-2010, 16:35)

Mal ehrlich, wer so einen Mist baut kann nicht ganz dicht in der Birne sein und somit ist er auch eine Gefahr für andere!
Da hast Du sicherlich Recht. Nur reicht das für einen Fahrerlaubnisentzug oder gar eine MPU-Anordnung bei weitem nicht aus. Z.B. stellt ein Im-Tunnel-Umdreher eine noch wesentlich größere Gefahr für Andere dar, und selbst der ist - zumindest beim ersten Mal - von der MPU noch weit entfernt.
MfG
Gerhard